Im Rahmen des Mobilitätspakets der Europäischen Union wird in diesem Jahr eine neue Fahrtenschreibergeneration "Smart Tacho 2.0" eingeführt. Ab dem 21.08.2023 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit diesem Tachographen ausgestattet sein.
Der neue Smart Tacho zeichnet sich vor allem durch die automatische Speicherung der Position beim Grenzübertritt, eine deutliche Erweiterung des zeitlichen Aufzeichnungsumfangs und die Aufzeichnung der Art der Ladung aus.
Erkennungszeichen: Kennzeichnung "GEN2 V2" im Ausdruck der technischen Daten
Automatische Aufzeichnung der Position beim Grenzübertritt (Karte im Fahrtenschreiber)
Aufzeichnung der Position beim Be- und Entladen - Verantwortung des Fahrers
Aufzeichnung der Art der Ladung (Güter/Personen)
Verlängerung der Aufzeichnung der Aktivitäten auf der Fahrerkarte von 28 auf 56 Tage
Authentifizierung der Position beim Grenzübertritt mit OSNMA (Galileo)
Bidirektionale ITS-Schnittstelle